AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ESTRICH KULTUR
Inhaber: Alex Voss
Ludwigstraße 8, 80539 München
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ESTRICH KULTUR, Inhaber Alex Voss (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Estricharbeiten, insbesondere Sichtestrich-Verlegung.
(2) Es gelten die Regelungen der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungsbedingungen:
Für Privatkunden (B2C):
- Bei Aufträgen unter 10.000 € netto: Keine Anzahlung erforderlich
- Bei Aufträgen ab 10.000 € netto: 30% Anzahlung bei Auftragserteilung
- Restzahlung: 14 Tage nach Rechnungsstellung
Für Geschäftskunden (B2B):
- 50% Anzahlung bei Auftragserteilung
- Restzahlung: 14 Tage nach Rechnungsstellung
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten (B2C) bzw. 9 Prozentpunkten (B2B) über dem Basiszinssatz zu berechnen.
§ 4 Ausführung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben der VOB aus.
(2) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "fest" bezeichnet wurden.
(3) Bei Sichtestrich sind materialbedingte Farbabweichungen, Wolkenbildung und Haarrisse kein Mangel, sondern typische Eigenschaften des Naturprodukts.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- der Untergrund gemäß Vorgaben vorbereitet ist
- die Baustelle zugänglich und beräumt ist
- Strom- und Wasseranschlüsse vorhanden sind
- die Räume während der Trocknungszeit nicht betreten werden
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung berechtigen zur Nachberechnung.
§ 6 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt gemäß VOB/B fünf (5) Jahre ab Abnahme.
(2) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
(4) Keine Gewährleistung besteht für:
- Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Pflege
- Schäden durch bauseits verursachte Feuchtigkeit
- Natürliche Abnutzung und Patina
- Haarrisse und Wolkenbildung (materialbedingt)
§ 7 Stornierung und Rücktritt
(1) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ausführungsbeginn möglich.
(2) Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Ausführungsbeginn wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20% der Auftragssumme berechnet.
(3) Bei Stornierung nach Materialbeschaffung werden zusätzlich die tatsächlich entstandenen Materialkosten berechnet.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden an der Bausubstanz, die vor Beginn der Arbeiten bereits vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen gelieferten Materialien vor.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung unter https://estrich-kultur.de/datenschutz/
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.